PLATZORDNUNG

Unser Verein verfügt über 7 Tennisplätze. Die Vereinsmitglieder und Gäste sind zur Nutzung der Tennisplätze grundsätzlich berechtigt. Die Anlage dient zur Ausübung des Tennissports bzw. zu Erholungszwecken. Mitglieder und Gäste sind verpflichtet, die Platzordnung einzuhalten.

1.0

Alle Vereinsmitglieder, die ihre Verpflichtungen (laut Satzung und Beitragsordnung) für das laufende Jahr erfüllt haben, sind berechtigt, auf der Platzanlage, bei Einhaltung nachstehender Ordnung, Tennis zu spielen. Jedes spielberechtigte Mitglied erhält eine Zugangsberechtigung für das Online‐Reservierungssystem „eBuSy“

2.0

Das Online Buchungs‐ und Reservierungssystem „eBuSy“ Es kann für alle Tage eine Reservierung (max. für 7 Tage im Voraus (stundengenau)) erfolgen. Die Plätze können im Voraus für eine Spielzeit von einer Stunde über das Platzbelegungssystem gebucht werden. Die Mitglieder sollten spätestens 5 Minuten vor Spielbeginn auf der Anlage sein. Wird der Platz nicht genutzt, bzw. das Training oder Spiel nicht rechtzeitig (max. 10 Minuten nach der Reservierung) begonnen, kann der Platz von anderen Mitgliedern benutzt werden. Der Platz kann neu gebucht werden. Eine Reservierung ist grundsätzlich nur mit zwei Namen gültig. Nach dem Verlassen des Platzes, also erst nach Ablauf der Spielzeit ist das Mitglied berechtigt, abermals eine Platzreservierung vorzunehmen. Bis 30 Minuten vor Spielbeginn kann die Buchung vom Hauptbucher gelöscht werden.

2.1

Die Spielzeit beträgt eine Stunde für Einzel und zwei Stunden für Doppel (inkl. der obligatorischen Platzpflege). Ein anschließendes Weiterspielen ‐egal ob mit dem gleichen oder mit anderen Spielpartnern‐ ist nur möglich, wenn freie Platzkapazität da ist, d.h. keine anderen Spieler/innen zurück stehen müssen. Das gilt auch für den Fall, das ein dritter Spieler am Training oder Spiel teilnimmt. Eine Vorab‐Reservierung für mehrere Stunden oder für einen weiteren Termin innerhalb von 7 Tagen ist nicht möglich. Das gleiche gilt vor und nach dem Mannschafttraining bzw. vor und nach einem Spiel oder einer Trainingsstunde. Aus Rücksicht auf andere Vereinsmitglieder dürfen die Zeiten vor und nach dem Training nicht von den gleichen Personen reserviert oder genutzt werden. Ist ein Platz frei, darf er selbstverständlich spontan gebucht und genutzt werden.

2.2.

Das „eBuSy“‐System ermöglicht auch die Reservierung von Zu Hause. Es bietet sehr viel Möglichkeiten für die Mitglieder. Freie Einheiten können sofort und einfach gebucht bzw. belegt werden. Verstöße gegen die Platzordnung und Missbrauch des Reservierungssystems richten sich gegen den Verein und die Mitglieder. Im Wiederholungsfall können Trainingsund Spielsperren ausgesprochen werden.

2.3

Verbandsspiele, Platzsperren, Clubmeisterschaftsspiele, sowie Vereinsturniere haben Vorrang vor dem täglichen Spielbetrieb. Die Buchung erfolgt über Platzreservierungssystem.

3.0

Die Nutzung der Tennisplätze ist nur in geeigneter Sportkleidung sowie Outdoor‐ Tennisschuhen gestattet. Für den Wettkampfbetrieb gelten die Bestimmungen des TVBB bzw. des DTB.

4.0

Trainingsbetrieb durch unsere lizenzierten Trainer ist ausschließlich auf den Plätzen gestattet, die vom Vorstand dafür freigegeben wurden. Während der Punktspiele und Turniere ist ein Trainingsbetrieb nur in Ausnahmefällen gestattet. Diese Ausnahmen sind zwischen dem Trainer und dem Turnierleiter bzw. den Mannschaftsführern der Punktspielmannschaften abzusprechen. Die Entscheidung des Turnierleiters bzw. der Mannschaftsführer ist endgültig.

5.0

Platzpflege

Der Zustand der Plätze entscheidet über einen qualifizierten Spielablauf. Deshalb sind alle Nutzer unserer Tennisplätze zur sorgfältigen Pflege unserer Plätze verpflichtet. Dazu gehört vor Beginn des Spielbetriebes den Platz bei Bedarf zu wässern. Bei hoher Trockenheit und längerem Spielen (z.B. bei Punktspielen) ist ggf. die Wässerung zu wiederholen. Vor, während und nach dem Spielen sind mögliche Unebenheiten (z.B. Löcher oder andere Vertiefungen) auszugleichen. Das ist auch außerhalb des Doppelfeldes und unter den Netzen durchzuführen. Danach ist das gesamte Spielfeld, auch über die Doppellinien hinaus, mit dem Netz, gemäß angezeigtem System abzuziehen. Abschließend sind alle Linien mit dem Linienbesen zu reinigen. Die Trainer sind verpflichtet ihren Schülern die Aufgaben zur Platzpflege zu vermitteln und das gewissenhafte Durchführen der Platzpflege zu kontrollieren. Andere Ballspielarten, auch wenn sie nur Aufwärmung dienen, sind auf unseren Tennisplätzen nicht gestattet. Als Ausnahme während der Feriencamps dürfen auf Platz 1 auch andere Ballsportarten durchgeführt werden. Die Verantwortlichen für die Camps sind dann allerdings auch zur besonderen Platzpflege verpflichtet. Die Festlegungen zur Platzpflege gelten auch für die Nutzung der Ballwand.

6.0

Unsere Räumlichkeiten werden mehrmals in der Woche gereinigt. Um den Aufwand auf ein erträgliches Maß zu beschränken, sind die Tennisschuhe spätestens, an der im Gang zu den Umkleidekabinen gekennzeichneten Stelle auszuziehen. Jedes Mitglied wird gebeten, für sich und auch bei anderen auf die Einhaltung dieser Ordnung zu achten. Die Trainer haben die Verpflichtung, diese Ordnung mit ihren Schüler durchzusetzen.

7.0

Wir empfehlen, auf der Anlage auf Wertgegenstände selbst zu achten, da bei Verlust der Neuenhagener Tennisclub keine Haftung übernimmt.

8.0

Nichtmitglieder (Gäste) dürfen in Einzelfällen gemeinsam mit Vereinsmitgliedern die Tennisplätze nutzen, wenn dadurch nicht der Spielbetrieb für Mitglieder beeinträchtigt wird. Das/die Mitglied/er ist/sind für den geordneten Ablauf verantwortlich. Spielberechtigte Mitglieder dürfen auch mit Gästen spielen. Die Spielgebühr beträgt pro Gast und Stunde 10,‐€, maximal jedoch 20€/Stunde bei mehreren Gästen. Buchungen ausschließlich mit Gästen sind nur über den Vorstand möglich. Die Gebühr ist vor Spielbeginn in einem Briefumschlag zu stecken, mit Namen zu versehen und in den Briefkasten neben dem Platzbelegungssystem einzuwerfen. Ruhende, fördernde (inaktive, passive) und ehemalige Mitglieder sind grundsätzlich nicht spielberechtigt.

9.0

Eltern haften für ihre Kinder – insbesondere auf dem Weg zu und von der Tennisanlage. Besondere Aufmerksamkeit erfordern der Spielplatz mit Klettergerüst und Karussell sowie die unmittelbare Nähe des Teiches

10.0

Die Tennisplätze können täglich von 7.00 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit genutzt werden. Der Schlüssel, den jedes Mitglied besitzt, ist zur Sicherung der Anlage zu benutzen.

Stand April 2021

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